Mietverwaltung

Miet- und Sondereigentumsverwaltung, Verwaltung von Mietshäusern und Gewerbeimmobilien

Miet- und Sondereigentumsverwaltung, Verwaltung von Mietshäusern und Gewerbeimmobilien: Die Tätigkeit in der Mietverwaltung ist für den Eigentümer sozusagen eine Art Versicherung. Sie ist der Garant für eine langfristige Werterhaltung und Renditeoptimierung ihres Eigentümers.

Läuft in vermieteten Wohnanlagen alles rund, so hat der Vermieter/Eigentümer grundsätzlich ein angenehmes Leben. Sollten aber einmal Probleme auftreten – die Mieten werden nicht gezahlt oder die gesetzlichen Ruhezeiten nicht eingehalten – dann ist schnell Ärger im Haus vorprogrammiert. Spätestens jetzt bedarf es persönlichen Engagements und Sensibilität, Verantwortungsgefühl und Erfahrung, um für unsere Kunden das Optimum zu erwirtschaften. Doch soweit lassen wir es in der Regel erst gar nicht kommen. Wir achten schon im Vorfeld bei der Zusammenstellung der Hausgemeinschaft auf ein stimmiges Ensemble. Für ein angenehmes, verständnisvolles und problemloses Zusammenleben.

Unser hoch professionelles Leistungsangebot spricht eine deutliche Sprache. Im Rahmen unseres „Alles aus einer Hand“-Services können wir Ihnen so in Verbindung mit der technischen Betreuung einer Immobilie größtmögliche Effizienz und optimale Ergebnisse in der Hausverwaltung gewährleisten. Lassen Sie sich überzeugen und fordern Sie Ihr individuelles Angebot an!

Grundlegende Aufgaben in der Mietverwaltung:


Abschluss und Kündigung von Mietverträgen
Der Mietvertrag ist im Mietverwaltungsbereich der Hauptgeschäftskern und stellt die vertraglichen Regelungen zwischen Vermieter und Mieter dar (Rechte und Pflichten). Es ist hier besonders wichtig, dass im Mietvertrag alle relevanten Regelungen und Vereinbarungen aufgenommen werden, damit Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien bestenfalls nicht zustande kommen. Sollte es dennoch zu Störungen im Mietverhältnis kommen, muss der Mieter vertraglich abgemahnt und notfalls gekündigt werden.

Geltendmachung aller Ansprüche aus dem Mietverhältnis
z.B. Mieterhöhungsverlangen, Einhaltung der Hausordnung, Aufforderung der Treppenhausreinigung und anderen Reinigungspflichten. Hier muss der Verwalter rechtzeitig reagieren, damit alle rechtlichen Ansprüche erfüllt werden.

Überwachung des Mieteinganges
Das Mahnwesen ist ebenfalls ein wesentlicher Bestandteil in der Mietverwaltung. Denn nur wenn die Mieten pünktlich gezahlt werden, können andere Belastungen bedient und notwendige Investitionen getätigt werden. Die regelmäßigen Mieteingänge sollten gleich zu Beginn des Monats überwacht werden, um so schnell wie möglich Nichtzahler entsprechend kontaktieren zu können.

Notwendiger Schriftverkehr mit Mietern, Behörden und sonstigen Institutionen
In der Verwaltung sollte spätestens innerhalb von 48 Stunden auf Anfragen oder Kundenwünsche reagiert werden. Nur so kann eine Kundenbindung aufgebaut und gepflegt werden. Der dazugehörige Schriftverkehr sollte hierbei strukturiert und für jeden verständlich aufgebaut sein.

Hausbuchhaltung
Die Hausbuchhaltung setzt ein entsprechendes Hausgeldkonto voraus. Wenn ein solches Konto eingestellt ist, können wir alle Zahlungsvorgänge erfassen, eine jährliche Einnahme- und Überschussrechnung (Cash-Flow) erstellen, termingerechte Begleichung aller Bewirtschaftungskosten, Steuern und Abgaben vornehmen und alle Betriebs- und Nebenkosten buchhalterisch erfassen. Die Buchhaltung erfolgt natürlich nach den Grundzügen einer ordnungsgemäßen Buch- und Aktenführung. Dazu steht uns zudem ein professionelles Buchhaltungs-System zur Verfügung.

Abschluss und Kündigung von Verträgen
Der Verwalter schließt oder kündigt im Namen und im Sinne des Eigentümers diverse Verträge. Dies können bspw. Besorgungsverträge, Versicherungsverträge, Wartungsverträge oder Hausmeisterverträge sein.

Erstellung von Betriebs- und Heizkostenabrechnung
Die Nebenkostenabrechnung muss für den Mieter sachlich und rechnerisch nachvollziehbar aufgebaut sein. Ansonsten können Widersprüche zu unnötigen Zahlungsausfällen führen. Der Verwalter muss ggf. Fragen zur Abrechnung entsprechend beantworten. Zudem muss der Verwalter dafür sorgen, dass die Abrechnung dem Mieter fristgerecht zu gestellt wird. In der Regel werden die Heiz- und Warmwasserkosten über ein externes Abrechnungsunternehmen abgerechnet.

Aufstellung und Überwachung der Hausordnung
Die Hausordnung ist grundsätzlich ein wesentlicher Bestandteil des Mietvertrages und wird demzufolge als Dokument dem Mietvertrag beigefügt. Nur eine gut aufgestellte Hausordnung kann dafür sorgen, dass ein Zusammenleben in einer Hausgemeinschaft gut funktioniert. Auf die Einhaltung der Hausordnung achtet in erster Linie die Hausverwaltung in Zusammenarbeit mit dem Hausmeister. Die Hausordnung ist von allen Hausbewohnern einzuhalten.

Entgegennahme von Beschwerden der Mieter und Schlichtung bei Streitigkeiten
Streit und Ärger im Haus ist ein unnötiges Themengebiet und lässt sich leider nicht immer verhindern. Damit kein größerer Streit im Haus aufkeimt, sollten anfänglich Schlichtungsgespräche innerhalb der Hausgemeinschaft geführt werden. Als Verwalter ist dies nicht immer einfach, da solche Gespräche mit viel Fingerspitzengefühl und Erfahrung geführt werden müssen, um alle Belange zu berücksichtigen. Gut geführte Gespräche schaffen oft Abhilfe, anstatt unpersönliche Rundschreiben zu diktieren.

Durchführung von Abnahmen und Übergaben
Nach einem Mieterwechsel muss eine Wohnung/Haus entsprechend abgenommen und wieder an den neuen Mieter übergeben werden. Hier entstehen zwischen Vermieter und Mieter die meisten Streitpunkte. Gut geführte und aussagekräftige Protokolle und anderes Anschauungsmaterial (bspw. Fotos) können hier die nötige Abhilfe schaffen.

Neuvermietung
Kündigt ein Mieter müssen die Räumlichkeiten wieder neu vermietet werden. Dazu müssen ansehnliche und aussagekräftige Anzeigen geschaltet und Besichtigungen durchgeführt werden. Vor Vertragsabschluss sollte die/der Interessent(in) entsprechend geprüft werden. Für eine Bonitätsprüfung stehen uns professionelle Partner zur Verfügung. Nur so können wir das Vermietungsrisiko minimieren.

Weitere Leistungen können im Verwaltervertrag frei ausgehandelt und vereinbart werden.

Alle Leistungen auf einen Blick:

Verwaltung von Wohneigentum

Die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters gehen grundlegend aus dem WEG-Gesetz hervor.

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Technische Dienstleistungen

Für unsere technischen Dienstleistungen haben wir eine extra Rubrik eingeführt.

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Mietverwaltung

Die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters gehen grundlegend aus dem WEG-Gesetz hervor.

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