Technische Dienstleistungen

Technische Dienstleistungen:

Für unsere technischen Dienstleistungen haben wir eine extra Rubrik eingeführt. Grundsätzlich finden unsere technischen Dienstleistungen auch in der Verwaltung von Eigentümergemeinschaften sowie in der Mietverwaltungstätigkeit ihre Anwendungen.

Die Ansprüche und rechtlichen Anforderungen bei Bau- und Umbaumaßnahmen, baulichen Veränderungen oder Modernisierungen sind mittlerweile sehr umfangreich geworden. Als Eigentümer kann man hier schnell den Überblick verlieren. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung im Bau- und Verwaltungssektor sind uns viele bautechnische Regelungen bekannt. Zudem arbeiten wir mit vielen alteingesessenen und seriösen Fachfirmen zusammen, die ihr Handwerk verstehen.

Zu unseren technischen Dienstleistungen zählen insbesondere:


Abschluss von Wartungsverträgen und deren Ausführungskontrolle
Technische Anlagen wie Heizungsanlagen, Fahrstuhlanlagen, Brandmeldeanlagen etc. müssen regelmäßig kontrolliert und gewartet werden. Nur so können die technischen Anlagen ordnungsgemäß betrieben werden und arbeiten effizient.

Überwachung von Sicherheits- und Schutzbestimmungen
In gewerblichen Anlagen existieren eine Vielzahl von diversen Sicherheits- und Schutzbestimmungen die eingehalten werden müssen. Fluchtwege müssen umfassend gekennzeichnet werden. Brandschutzbestimmungen müssen ebenfalls beachtet werden. Auch in Wohnanlagen müssen die Verkehrssicherungen (bspw. Stolperfallen, Rauchwarnmelder, Trinkwasseruntersuchung, etc.) eingehalten werden.

Laufende Überwachung des baulichen Zustandes, ggf. Hinzuziehung von Sachverständigen
Die Gebäudeteile müssen regelmäßig kontrolliert werden, um die Immobilien zu erhalten. Notwendige Arbeiten müssen rechtzeitig erkannt und behoben werden, damit der Gebäudewert erhalten bleibt. Der Verwalter kann dazu Investitionspläne aufstellen, die in kurze,- mittel- oder langfristige Kategorien aufgeteilt werden. Aktuelles Thema sind immer wieder Schimmelbildungen, die entweder ein falsches Nutzerverhalten (Lüften und Heizen) oder auch bauliche Mängel die Folge haben kann. Über entsprechende Messverfahren können wir dies gut eingrenzen. Bei schwerwiegenden baulichen Mängeln sollte ggf. ein Sachverständiger eingeschaltet werden.

Einholung und Überprüfung von Kostenvoranschlägen für Reparatur und Instandsetzung
Angebote müssen vergleichbar sein, um diese den Eigentümern vorstellen zu können. Nach Entscheidung erfolgt die Vergabe der Aufträge vom Verwalter, die Überwachung der Arbeiten (bei größeren Maßnahmen ggf. mit Hilfe eines Architekten) und anschließend die sachliche und rechnerische Prüfung der Rechnungen.

Alle Leistungen auf einen Blick:

Verwaltung von Wohneigentum

Die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters gehen grundlegend aus dem WEG-Gesetz hervor.

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Technische Dienstleistungen

Für unsere technischen Dienstleistungen haben wir eine extra Rubrik eingeführt.

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Mietverwaltung

Die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters gehen grundlegend aus dem WEG-Gesetz hervor.

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