Verwaltung von Wohneigentum

Verwaltung von Eigentümergemeinschaften (WEG-Verwaltung)

Die meisten Menschen träumen davon, eine Wohnung oder ein Haus als Kapitalanlage zu besitzen. Doch Eigentum verpflichtet und erfordert heutzutage angesichts stetig wachsender Anforderungen und wechselnder Gesetzesvorgaben ein hohes Maß an Fachwissen, Kompetenz und Erfahrung. Das Wohnungseigentumsgesetz sieht deshalb vor, dass für die Verwaltung von Immobilien-Gemeinschaftseigentum ein professioneller Verwalter einzusetzen ist. Und das aus gutem Grund, denn immer mehr juristische, technische und kaufmännische Kenntnisse sind erforderlich, um diese Aufgabe adäquat zu bewältigen.

Hier kommen wir für Sie ins Spiel. Wir bieten Ihnen mit all unserer gesammelten Erfahrung einen Rundum-sorglos-Service, der Sie vor bösen Überraschungen schützt. Wir unterbreiten Ihnen gerne ein individuelles Angebot – damit Sie entspannt Ihr Eigentum genießen können.

Heute. Morgen. Und in Zukunft.

Grundleistungen gemäß Wohnungseigentumsgesetz:


Erstellung der Eigentümerabrechnung/Jahresabrechnung
Die Erstellung der Eigentümerabrechnung/Jahresabrechnung ist das Hauptaugenmerk in der Tätigkeit eines Verwalters. Eine ordnungsgemäße Buchführung und eine saubere Aktenführung ist hier zwingend erforderlich, um eine vernünftige und lückenlose Abrechnung den Eigentümern präsentieren zu können.

Einberufung von Eigentümerversammlung
Der Verwalter lädt die Eigentümergemeinschaft mindestens einmal im Jahr zu einer Eigentümerversammlung ein. Auf einer Versammlung werden alle wichtigen Punkte innerhalb der Eigentümergemeinschaft besprochen und beschlossen. Im Notfall können sogar auch außerordentliche Eigentümerversammlungen einberufen werden.

Erstellung eines Wirtschaftsplans
Der Wirtschaftsplan ist eine Art Kostenvorschau. Hier stellt der Verwalter Kostenprognosen für mindestens ein Jahr auf und berücksichtigt hierbei Preisentwicklungen im Nebenkostensektor.

Abrechnung der Wohngeldzahlungen
Ein ganz wichtiger Punkt bei den Wohngeldzahlungen ist auch die laufende Zahlungsüberwachung die über eine gut funktionierende Buchhaltung gewährleistet sein muss. Daher findet das Mahnwesen hier auch seine Anwendung, falls ein Eigentümer mal nicht zahlen sollte.

Anlage der Instandhaltungsrücklage
Die Bildung einer Instandhaltungsrücklage sollte grundsätzlich in jeder Eigentümergemeinschaft angestrebt werden. Sie dient dazu, höhere Ausgaben oder Investitionen aufzufangen und bietet daher bestmögliche Planungssicherheit. Eine gut gefüllte Instandhaltungsrücklage ist auch immer wieder bei Verkäufen ein interessantes Thema.

Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs
Hierbei geht es hauptsächlich um die fristgerechte Bezahlung von Rechnungen jeglicher Art, die in einer Eigentümergemeinschaft anfallen. Bevor Rechnungen überwiesen werden, werden diese auf vollständige Richtigkeit geprüft.

Buchung aller Geldbewegungen
Die Buchung aller Geldbewegung setzt auch hier wieder eine gut funktionierende Buchhaltung und ein Buchhaltungssystem voraus, die selbstverständlich nach den Grundzügen einer ordnungsgemäßen Buchführung durchzuführen sind.

Abschluss und Kündigung von Verträgen
Der Verwalter schließt oder kündigt im Namen und im Sinne der Eigentümergemeinschaft diverse Verträge. Dies können bspw. Besorgungsverträge, Versicherungsverträge, Wartungsverträge oder Hausmeisterverträge sein.

Überwachung und Durchsetzung der Hausordnung
Ein ganz wesentlicher Punkt ist eine gut aufgestellte Hausordnung, die das Zusammenleben aller Hausbewohner regeln soll. Darauf zu achten, dass die Hausordnung auch eingehalten wird, ist ebenfalls Aufgabe der Verwaltung und auch zum Teil des Hausmeisters.

Veranlassen notwendiger Instandhaltungen und Wartungsarbeiten
Im Zuge einer ordnungsgemäßen Verwaltung gehört es selbstredend dazu, dass notwendige Instandhaltungs,- Wartungs- und Reparaturaufträge bei Bedarf und gemäß des Verwaltervertrages von der Verwaltung in Auftrag gegeben werden, damit die Hausanlage und gesamte Technik funktioniert und Störungen vermieden werden. Dies ist ein wesentlicher Baustein der Objektpflege und Erhaltung.

Veranlassen von Ausschreibungen und Vergabe von Instandsetzungsmaßnahmen bzw. Reparaturen
Bei größeren Reparaturen, Instandsetzungsmaßnahmen oder Modernisierungen werden von der Verwaltung vergleichbare Angebote eingeholt und den Eigentümern bspw. auf einer Versammlung zur Abstimmung vorgelegt. Nach Entscheidung und Beschlussvollzug wird dann von der Verwaltung der Auftrag an die entsprechende Firma erteilt. Für die Bauüberwachung ist es empfehlenswert einen unabhängigen Fachmann/Gutachter hinzuzuziehen.

Regelmäßige Begehung und Kontrolle des Objektes
In der gängigen Verwalterpraxis werden regelmäßige Anlagebegehungen durchgeführt. Die Begehungen werden oft zusammen mit dem Verwaltungsbeirat und/oder dem Hausmeister ausgeführt, um Schwachstellen oder notwendige Maßnahmen am Gebäude vor Ort aufzunehmen und zu beseitigen.

Beratung bei Modernisierungs- und Energiesparmaßnahmen
Die Energie- und Nebenkosten haben sich seit Jahren zu einer Art zweiten Miete entwickelt. Auch in vielen Eigentümergemeinschaften ist dieses Thema schon hochsensibilisiert. Daher ist die Einsparung von Energie auch bei Eigentümergemeinschaften ein wichtiger Punkt geworden. Bei der Beratung von Modernisierungs- und Energiesparmaßnahmen hilft in der Praxis oft ein fachkundiger Energieberater.

Einleitung von Sofortmaßnahmen in Notfällen
In Notfällen muss natürlich umgehend Abhilfe geschaffen werden. Über eine Notfallnummer ist dieses bei uns gewährleistet.

Alle Leistungen auf einen Blick:

Verwaltung von Wohneigentum

Die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters gehen grundlegend aus dem WEG-Gesetz hervor.

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Technische Dienstleistungen

Für unsere technischen Dienstleistungen haben wir eine extra Rubrik eingeführt.

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Mietverwaltung

Die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters gehen grundlegend aus dem WEG-Gesetz hervor.

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